1. Allgemein
Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten nachstehende Bedingungen. Alle Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen oder Änderungen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte. Sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer / Auftraggeber erkennt durch die schriftliche Auftragserteilung und Entgegennahme der Leistungen die Bedingungen an.

2. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk oder / und Ort netto (ohne Mehrwertsteuer). Schriftliche Preisangebote werden nur auf Anfrage erteilt. Der Auftragnehmer ist, wenn nicht anders vereinbart, an sein Preisangebot 4 Wochen gebunden.

3. Liefertermine
Für die Lieferzeit ist der in unserer Auftragsbestätigung genannte Termin gültig. Teillieferungen sind gestattet. Bei Lieferungs- u. Leistungsverzögerungen haben sich die Vertragspartner Schadensersatz und / oder Aufwendungsersatz zu gewähren. Sollte der Verzug länger als 2 Monate betragen, sind die Vertragspartner nach einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages, zurückzutreten.

4. Gewährleistung
Bei Beanstandungen ist der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eventuelle Mängel beim Auftragnehmer zu reklamieren und die Ware zwecks Überprüfung zu übersenden. Im Falle berechtigter Beanstandungen trägt der Auftragnehmer die Kosten für Transport- und Ersatzleistungen. Verlangt der Auftraggeber, dass die Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Auftragnehmer diesem Verlangen entsprechen, wobei die Reisekosten zu den Standardsätzen des Auftragnehmers zu bezahlen sind. Eine Haftung für normale Abnutzung bzw. Wertminderung durch extreme Umweltbelastungen oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird.
Für Fremderzeugnisse haftet marzillier.com nicht. Marzillier.com tritt jedoch Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses an den Auftraggeber ab. Bei Spanntransparenten erhält der Auftraggeber eine beschränkte Garantie. Dies gilt insbesondere bei Beschriftung für kurzzeitige Einsätze. Falls durch unklare oder unvollständige Angaben eine dem Empfänger nicht befriedigende Lieferung erfolgt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich. Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtlich ihm entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Warenübergabe bzw. Montageabschluss deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Reklamationen bedürfen der Schriftform und werden nur innerhalb von 8 Tagen anerkannt.

5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind – wenn nicht anders vereinbart – nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Aufträgen, deren Abwicklung sich über mehr als einen Monat erstreckt, werden Teilrechnungen erstellt bzw. kann der Auftragnehmer für die Bereitstellung von Materialien oder für Vorleistungen eine á-Conto-Zahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Sätze berechnen und Schaden geltend machen sowie weitere Bestellungen gegen Nachnahme oder Bahrzahlung ausliefern.
Ab 1. Säumnistag werden Verzugszinsen in Höhe von 13 % (Kontokorrentgebühren) berechnet. Alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstige Vergütungen werden hinfällig. Ferner kann der Auftragnehmer weitere Lieferungen auf dem zugrunde liegenden Auftrag sowie weitere Aufträge ganz oder teilweise zurückhalten und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen sowie bei pflichtwidrigem Verschulden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vollen Kosten zu berechnen, falls durch Verschulden des Auftraggebers eine Lieferung nicht erfolgen kann.

6. Korrekturabzüge
Die Erstellung von Layouts und Korrekturabzügen ist generell kostenpflichtig. Sie gelten zur Ansicht und Abstimmung innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers. An diesen Zeichnungen (Entwürfen) beanspruchen wir Eigentum- und Urheberrechte. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht noch zu anderen als den vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 3 Tagen ab Übergabe diese unterschrieben und korrigiert dem Auftragnehmer zurückzusenden. Eventuelle Änderungswünsche werden zu Selbstkosten berechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für verspätete oder nicht zurückgesandte Korrekturabzüge die Kosten zu tragen. Dies gilt auch für Muster, Layouts und Unterlagen, die vom Auftraggeber nicht an den Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen (Poststempel) zurück gesandt wurden.

7. Druckarbeiten und Layouts
Probedrucke und Layouts werden nach Auftrag gefertigt und werden extra berechnet; gleiches gilt für die Erstellung von Bauunterlagen, Korrekturkopien werden schwarz-weiß mit Farbangaben geliefert, diese sind zu prüfen. Die Farbwünsche des Auftraggebers werden berücksichtigt, der Auftraggeber muss jedoch ein Farbmuster vorlegen.
Bei Druckvorgabe Euroskala (Prospekte oder Fotoeinbindung) ist die Herstellung eines oder mehrerer Proofs erforderlich, anderenfalls muss der Auftraggeber erhebliche Farbunterschiede akzeptieren, deren Reklamation ausgeschlossen ist. Schnellskizzen werden berechnet, sie gelten jedoch nicht als Reinzeichnung und deuten nur die ungefähre Ausführung an. Es gilt das Layout, das vom Auftraggeber besonders zu prüfen sind. Grafisch und farblich bedingte Abweichungen sind vom Auftraggeber zu akzeptieren.

Der Auftragnehmer verwendet nur seine Schriftzüge. Bei allen Aufträgen gilt, dass sofern genaue Anweisungen nicht gegeben werden, der Auftragnehmer nach seinen modernen Gesichtspunkten hinsichtlich der Farbe und Grafik selbst gestalten darf. Maßdifferenzen in geringem Umfang sind materialbedingt möglich. Geringe branchenübliche Differenzen und Toleranzen in Größe, Farbe und Stückzahl, bedingt durch Maschinenspiel und Gewebedehnung, müssen in Kauf genommen werden. 10 % Mehr- oder Minderlieferung sind möglich und gelten als vereinbart. Werbeplakate u. ä. sind bestimmt zur Betrachtung aus einer Entfernung von einigen Metern und können nur danach beurteilt werden. Die Herstellungsart bedingt unter Umständen einigen Ausfall, damit dem Zwang, größere Stückzahlen aufzulegen.

8. Eigentumsvorbehalt
marzillier.com behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung aller vorausgegangenen und zukünftigen Forderungen innerhalb der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er darf die Ware widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiterveräußern. Der Auftraggeber tritt marzillier.com schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller unserer Ansprüche nach Absatz 1 des Eigentumsvorbehaltes.

9. Haftung
Jegliche Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf Fahrlässigkeit unserer Angestellten beruhen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine grobe Fahrlässigkeit leitender Angestellter oder eine Freizeichnung schränkt wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben so ein, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.

10. Montage, Transport und Verpackung
Transport und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Montagedurchführungen an Fassaden, Haus- und Ladeneingängen, Masten u.a. unterliegen generell der Genehmigungspflicht. marzillier.com übernimmt kostenpflichtig die Durchführung und Überwachung des Genehmigungsverfahrens. Liegt diese Genehmigung nicht vor oder unterlässt der Auftraggeber wissentlich die Einholung, wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers die Montage durchgeführt. Alle sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen (Abbau, Veränderungen oder Bußgeld) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11. Stornierung
Storniert der Auftraggeber nach Auftragserteilung pauschal den Vertrag, so ist er verpflichtet, 25 % der Rechnungssumme (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) als Aufwendungsersatz zu zahlen. Sie bedarf in jedem Fall der Schriftform.

12. Urheberrechte
marzillier.com behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an den von der Firma marzillier.com angefertigten Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen, Filmen, Originalen, Druckträgern, Datenträgern, Programmen, Arbeitsblättern usw. wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Entwürfe, Reinzeichnungen, Filme sowie Datenträger, Programme und Arbeitsblätter bleiben Eigentum der marzillier.com – mit Ausnahme der durch marzillier.com dem Auftraggeber zur Vervielfältigung schriftlich freigegebenen Entwürfe. Handelt der Auftraggeber dann zu wider, sind die angegebenen Layoutkosten in voller Höhe zu bezahlen. Erfolgt darüber hinaus die Nutzung durch Dritte bezahlt der Auftraggeber 5 % des Nettoauftragswertes als Nutzungsentschädigung an marzillier.com.

13. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Händler Kaufmann im Sinne des HGB, gilt der Gerichtsstand Berlin als vereinbart.

14. Stundensätze
Bei der Berechnung von Stundensätzen werde angebrochene Stunden auf jeweils eine Stunde aufgerundet.

15. Bildschirmansicht bei Onlineprojekten
Da jeder Monitor anders kalibriert ist, kann es bei Onlineprojekten von Bildschirm zu Bildschirm Farbunterschiede geben. Dies stellt keinen Mangel dar.

16. Geheimhaltung
Der Kunde verpflichtet sich, über alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Kenntnisse und Informationen Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt auch für übergebene Dokumente und sonstige Materialien.

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.